Leihbedingungen

1. Allgemeines
1.1 Die Miete eines Gegenstands aus dem Leihpool der LEIHOTHEK erfolgt nur unter folgenden Voraussetzungen:
a) Der/Die Mieter*in ist mindestens 18 Jahre alt
b) Vollständiges Ausfüllen des Mietvertrags
c) Anerkennung der Leihbedingungen per Unterschrift auf dem Mietvertrag
1.2 Die Unterzeichnung des Mietvertrags und Anerkennung der Leihbedingungen gilt für alle Leihvorgänge bis auf Widerruf.
2. Reservierung, Mietpreis, Zahlung
2.1 Um einen Gegenstand auszuleihen, muss der/die Mieter*in einen Online-Account auf der Webseite der LEIHOTHEK erstellen. Nach der Registrierung kann der/die Mieter*in einen oder mehrere Gegenstände aus dem Leihkatalog auswählen und online reservieren. Diese werden dann während der Öffnungszeiten in der LEIHOTHEK bereitgestellt.
2.2 Der Mietpreis variiert nach Gegenstand und wird im Mietvertrag vermerkt. Der genaue Mietpreis für den jeweiligen Gegenstand kann dem Leihkatalog entnommen werden (online). Alle Preisangaben enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
2.3 Der/Die Mieter*in verpflichtet sich, den Mietpreis vor oder bei Abholung des Gegenstandes zu zahlen. Die Miete kann per EC-Karte oder über PayPal bezahlt werden.
3. Kaution
3.1 Bei Abholung der Gegenstände ist eine Kaution zu hinterlassen. Diese wird von der LEIHOTHEK festgelegt und kann bis zu 80 % des Wertes des Leihgegenstandes betragen. Die Kaution dient zur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters aus diesem Vertrag und ist bei Rückgabe des Gegenstands in vertragsgemäßem Zustand an den Mieter zurück zu bezahlen.
3.2 Die Kaution wird in bar bei Abholung des Gegenstandes bezahlt.
3.3 Wird der Gegenstand unbeschädigt, vollständig und sauber zurückgegeben, zahlt die LEIHOTHEK die Kaution in voller Höhe aus. Wenn dies bei Rückgabe des Leihgegenstands nicht der Fall ist, wird die Kaution teilweise oder vollständig einbehalten.
4. Gebrauch und Prüfung der Gegenstände aus dem LEIHOTHEK-Leihpool
4.1 Die Gegenstände aus dem Leihpool (Leihgegenstände) sind nur für den privaten Gebrauch bestimmt. Die kommerzielle Nutzung von Leihgegenständen ist untersagt. Mieter*innen sind ohne die Erlaubnis von der LEIHOTHEK nicht berechtigt, den Gebrauch der Leihgegenstände an Dritte zu überlassen.
4.2 Der Leihgegenstand wird dem/der Mieter*in im zuvor dokumentierten Zustand übergeben. Der/Die Mieter*in ist verpflichtet, bereits bei der Übernahme gegenüber der LEIHOTHEK sämtliche vorhandenen, erkennbaren Mängel des Leihgegenstandes anzuzeigen, damit diese im Profil des Leihgegenstandes festgehalten werden können.
4.3 Der/Die Mieter*in ist verpflichtet, vor dem Gebrauch die Funktionstüchtigkeit des Leihgegenstandes einschließlich Zubehör zu überprüfen (bei elektrischen Geräten auch die sichtbaren Kabel).
4.4 Der/Die Mieter*in ist insbesondere verpflichtet, sich vor Gebrauch mit der Funktionsweise sowie den Sicherheitsvorschriften des jeweiligen Leihgegenstandes vertraut zu machen, und je nach Gegenstand Tests zur Funktionsweise (bei Rädern beispielsweise einen Bremstest) durchzuführen.
5. Ausleihzeit und Rückgabe des Leihgegenstandes
5.1 Die Ausleihzeit wird individuell bestimmt. Der Zeitraum wird bei der Buchung eines Gegenstandes auf der Website ausgewählt und im Mietvertrag vermerkt.
5.2 Eine Verlängerung der Leihdauer ist nur mit vorheriger Zustimmung durch die LEIHOTHEK möglich.
5.3 Die Rückgabe ist mit Ablauf der Leihfrist fällig. Die Rückgabe ist nur gültig, wenn der Leihgegenstand in der LEIHOTHEK an ein Teammitglied der LEIHOTHEK übergeben wurde und dieses bestätigt, dass der Leihgegenstand ordnungsgemäß zurückgegeben wurde. Das Abstellen oder Ablegen vor dem Ladengeschäft der LEIHOTHEK oder das Ablegen im Ladengeschäft der LEIHOTHEK ohne Anwesenheit eines LEIHOTHEKS-Teammitglieds ist keine Rückgabe. Wenn der Leihgegenstand nicht ordnungsgemäß übergeben wurde, behält sich die LEIHOTHEK vor, den Leihgegenstand ohne Beisein des/der Mieter*in zu überprüfen und bei Schadensfeststellung eventuelle Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
5.4 Wird der Verleihgegenstand nicht fristgemäß zurückgegeben, wird eine Verzugsgebühr pro Öffnungstag (Tag, an dem die LEIHOTHEK geöffnet ist) erhoben. Die Höhe der Gebühr variiert nach Produkt; der genaue Betrag kann auf der Website entnommen werden. Falls der Leihgegenstand nicht binnen eines Monats nach Ablauf der vereinbarten Leihdauer zurückgegeben wird, wird zusätzlich zu den bis dato anfallenden Mahngebühren eine Entschädigung in Höhe des aktuellen Marktpreises des neuwertigen Leihgegenstands fällig.
6. Schaden, Reparatur und Reinigung
6.1 Leihgegenstände müssen bei der Rückgabe so sauber, funktionsfähig und vollständig sein, wie sie bei der Verleihung waren.
6.2 Ist dies nicht der Fall, fallen Reparatur-und Reinigungsentgelte an. Im Fall der Reparatur trägt der/die Mieter*in die anfallenden Reparaturkosten, wenn er die Notwendigkeit der Reparatur verschuldet hat. Die Kosten sind begrenzt auf die Kosten einer Wiederbeschaffung des Gegenstandes.
6.3 Schäden und Mängel am Gegenstand, die während der Benutzung auftreten, sind unverzüglich der LEIHOTHEK schriftlich anzuzeigen. Die weitere Benutzung ist zu unterlassen.
6.4 Für gebrauchsüblichen Verschleiß fallen keine Reparaturkosten an (z. B. Bremsklötze beim Fahrrad), vgl. § 602 BGB.
7. Haftung der LEIHOTHEK
7.1 Die LEIHOTHEK haftet nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder einen Mangel der Mietsache entstehen; die LEIHOTHEK hat nur grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz zu vertreten.
7.2 Die LEIHOTHEK ist nicht für Herstellungs- oder Materialfehler verantwortlich.
7.3 Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die LEIHOTHEK ist ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht unverzüglich durch den Mieter angezeigt worden ist. Der Mieter hat dem Vermieter alle angeforderten Informationen und Unterlagen, die den Schaden belegen, unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
8. Haftung des/der Mieter*in
8.1 Der/Die Mieter*in trägt ab Übernahme des Leihgegenstandes die Verantwortung. Er/Sie haftet gegenüber der LEIHOTHEK und gegenüber Dritten für Schäden, die an oder durch den Leihgegenstand entstehen, insbesondere für Schäden aufgrund eines unsachgemäßen Gebrauchs und/oder aus einer vereinbarungswidrigen Verwendung des Leihgegenstandes sowie Schäden durch Lagerung, Transport oder sonstiges unsachgemäßes Verwenden.
8.2 Der/Die Mieter*in verpflichtet sich, den Leihgegenstand entsprechend den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften sowie beim Ausleihen eines fahrtüchtigen Straßenobjekts unter Umständen auch unter Beachtung der StVO zu verwenden. Des Weiteren ist der/die Mieter*in selbst dafür verantwortlich, sich über den sachgemäßen Gebrauch des Leihgegenstandes zu informieren und trägt selbst Verantwortung über den Gebrauch sowie dessen Folgen.
8.3 Der/Die Mieter*in ist verpflichtet, den Leihgegenstand ordnungsgemäß und sicher zu verwahren und sich über den sachgemäßen Umgang zu informieren. Wenn möglich, ist der Leihgegenstand in verschlossenen Räumen zu verwahren. Ansonsten ist der/die Mieter*in verpflichtet, Sperrvorrichtungen (Schlösser und dergleichen) für die sichere Verwahrung des Leihgegenstandes zu verwenden.
8.4 Im Falle des Diebstahls/Verlustes ist der/die Mieter*in dazu verpflichtet, die LEIHOTHEK unmittelbar nach der Entdeckung, spätestens innerhalb von 24 Stunden zu unterrichten und den Diebstahl anzuzeigen. Im Falle von Diebstahl, Verlust oder wirtschaftlichem Totalschaden des Mietgegenstandes verpflichtet sich der/die Mieter*in zur Erstattung des Wiederbeschaffungswertes des Leihgegenstandes innerhalb von 14 Tagen.
9. Datenschutz
Die Verarbeitung von Daten erfolgt lediglich zwecks Vertragserfüllung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.